Neue Gebührenordnung für Tierärzte
- Was soll ich tun?!
Am 22. November 2022 tritt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft. Eine solche umfassende Änderung wurde das letzte Mal 1999 durchgeführt und die letzten kleineren Anpassungen 2017 und 2020. Seither ist die Forschung in der Tiermedizin deutlich weiter, sodass sich die Tiermedizin langsam aber stetig an das wissenschaftliche und technische Niveau der Humanmedizin annähert.
Diese Anpassung ist für alle Tierarztpraxen und -kliniken rechtlich bindend,
sodass sich ab Oktober unser Honorar angepasst an die dann gültige GOT anheben wird.
Vorsorge und „im Fall der Fälle“
Vorsorge und ausführliche Beratung sind uns sehr wichtig. Dadurch können viele Erkrankungen vorgebeugt oder rechtzeitig erkannt werden. Bitte planen Sie daher eine jährliche Blut- und Zahnkontrolle ein.
Wenn Ihr Tier erkrankt ist, kann gerade im Fall einer Operation oder intensiven notwendigen Diagnostik der Preis im oberen 3- oder sogar 4-stelligen Bereich werden.
Vor allem bei jungen Tieren lohnt sich daher unbedingt eine Tierkrankenversicherung mit Vollschutz. Eine OP-Versicherung ist in vielen Fällen leider nicht ausreichend, da Erkrankungen außerhalb einer OP nicht abgedeckt werden und ebenso umfangreich sein können.
Worauf sollte ich bei einer Tierkrankenversicherung achten?
Mittlerweile gibt es einige Tierkrankenversicherer, sodass Sie sich hier im besten Fall ein wenig Zeit nehmen und die Versicherung auf folgende Punkte überprüfen:
- Wird die Rechnung zu 80 oder 100% übernommen?
- Wird mindestens der 2- bis 3-fache GOT-Satz übernommen? (Im Notfall kann auch die Übernahme des 4-fachen GOT-Satz hilfreich sein.)
- Sind Vorsorge-Maßnahmen auch enthalten? (Impfung, Geriatrie-Check, Zahnsanierung)
- Gibt es ein Jahreslimit? Unserer Erfahrung nach sollten hier mindestens 2.500-4.000€ gewählt werden.
- Steigt der Beitrag mit dem Alter des Tieres?
- Sind genetisch bedingte Erkrankungen wie Brachyzephalie oder HD/ED/OCD inkludiert?
Haben Sie Fragen zur GOT-Anpassung?
Sprechen Sie uns an!
Wir beraten Sie gerne zum Thema Tierkrankenversicherung und
klären all Ihre offenen Fragen.
Gegen welche Erkrankungen muss ich meine Katze impfen lassen?
Bei Wohnungskatzen:
- Katzenschnupfen
- Katzenseuche
Bei Freigängern oder Aufenthalt in einer Tierpension außerdem:
- Tollwut (bei Freigängern)
- Katzenleukämie
- infektiöse Bauchfellentzündung (FIP)
Und gegen was muss ich mein Kaninchen impfen lassen?
- Myxomatose
- RHD 1 & 2 (Chinaseuche)
RHD steht für Rabbit Haemorrhagic Disease (Chinaseuche). Die Erkrankung wird durch ein Virus verursacht. Jahrelang trat in Deutschland nur die Virusvariante RHD 1 auf, seit 2014 breitet sich nun auch die RHD 2 Variante aus. Die Erkrankung wird u.a. durch Zecken, Mücken, kontaminiertes Grünfutter oder durch direkten Kontakt übertragen. Nach einer Infektion kommt es meist innerhalb von 1-3 Tagen zum Tod.
Die bisherigen Impfstoffe decken nur die RHD 1 Variante des Virus ab, deswegen ist es notwendig Kaninchen noch mit einem speziellen RHD 2 Impfstoff zu schützen. Dieser neue Impfstoff liegt uns jetzt vor. Er muss in einem Abstand von mindestens 14 Tagen zu anderen Impfstoffen eingesetzt werden und alle 6 Monate aufgefrischt werden.